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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aydemir Textil e.K.

Stand: Oktober 2008

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden bei dem Online-Shop aydemirtextil.de , Inh. Aydemir Textil e.K., tätigen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Aydemir Textil e.K. ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2)     Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss und Preise

(1)     Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden.

(2)     Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

(3)     Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.

 

3. Zahlungsbedingungen; Verzug

(1)     In unserem Online-Shop sind die für den jeweiligen Kunden abgesprochen Zahlungsmethoden jeweils angegeben.

(2)     Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten.

(3)     Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(4)     Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(5)     Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)     Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.

(2)     Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3)     Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

 

5. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine

(1)     Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

(2)     Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrübergang.

(3)     Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

(4)     Sofern Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

(5)     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern er kein Interesse an der Teillieferung hat.

 

6. Eigentumsvorbehalt

(1)     Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Bei laufenden Rechnungen ist das vorbehaltene Eigentum auch Sicherheit für unsere Saldo-Forderung. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum Ende der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und solange noch irgendeine Verbindlichkeit des Käufers aus irgendeinem Rechtsgrund auch nach Saldoziehung oder Anerkennung gegenüber uns besteht. Soweit Lieferungen ab Werk an den Käufer erfolgen, vereinbaren wir mit dem Käufer hiermit im voraus, dass die Ware mit der Lieferung an den Käufer von diesem für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich verwahrt wird. Wir sind uns mit dem Käufer weiterhin darüber einig, dass auch diese durch Rechnung gekennzeichnete Ware unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt.

Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit die Überprüfung der noch vorhandenen Eigentumswaren zu gestatten. Wir sind jederzeit berechtigt, für die Vorbehaltsware schriftlich ein befristetes oder bedingtes Veräußerungsverbot zu erlassen, die Vorbehaltsware als solche zu kennzeichnen oder die Vorbehaltsware durch Rücknahme unmittelbar in unseren Besitz zu nehmen. Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind berechtigt, die Rückware ordnungsgemäß zu verwerten und mit dem Wiederverwertungserlös unter Abzug der Verwertungskosten auf den geschuldeten Kaufpreis gutzuschreiben.

(2)     Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(3)     Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbes durch den Käufer oder Dritte.

Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten sämtlicher bei der Herstellung verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung zu. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Verkauf- und Lieferbedingungen. Für diesen Fall wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte auf uns übergehen und der Käufer diese für uns unentgeltlich verwahrt.

(4)    Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren vorstehenden Eigentumsvorbehalt bekannt zugeben und aufzuerlegen.

(5)     Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig, solang sie in unserem Eigentum oder Miteigentum steht. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderungen und unseres eigenen Vorbehaltes an der gepfändeten Sache bestätigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns rechtzeitige und ordnungsgemäße Intervention zu ermöglichen, Interventionskosten trägt der Käufer.

(6)     Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen hiermit schon im voraus an uns ab. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, gilt die Abtretung der Forderung mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

          Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf Verlangen verpflichtet, diese Abtretung den Abnehmern des Käufers bekannt zugeben. Der Käufer ist weiter verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben und uns Unterlagen auszuhändigen.

(7)     Der Käufer ist verpflichtet, mit seinen Abnehmern keinerlei Verabredungen zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beinträchtigen können. Insbesondere trifft dies für Vereinbarungen zu, die geeignet sind, die Vorausabtretung der Forderung an uns zu beeinträchtigen oder zunichte zu machen, vor allem sind Abtretungsverbote mit Dritten unzulässig. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(8)     Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf für uns einzuziehen. Die Beträge sind dann unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verzug des Käufers entfällt diese Einziehungsermächtigung. Der Käufer ist nicht berechtigt, über derartige Forderung durch Abtretung zu verfügen.

(9)     Auch die anstelle des Eigentumsvorbehalts tretenden Forderungsabtretungen und der an den verarbeiteten Waren vereinbarte Eigentumsvorbehalt gelten so lange, bis die Geschäftsverbindung mit dem Käufer beendet ist.

 

7. Gewährleistung

(1)     Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.

(2)     Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im Online-Shop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.

(3)     Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(4)     Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Branchenübliche Qualitäts-, Gewichts- und Farbabweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gelten nicht als Mangel und sind handelsüblich.

(5)     Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6)     Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(7)     Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

8. Haftung

(1)     Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)     Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

9. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)     Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“). Ergänzend kommen neben diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie (neuester Stand) zur Anwendung.

(3)     Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden an unserem Geschäftssitz.